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Allgemeine
Vertragsbedingungen
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Vermittlungsagentur casa toscana
Hilga Wesle, Mutzenreisstrasse 33, D-73734
Esslingen
Tel./Fax: 0711-385656 / 0711-3880185
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Die Tätigkeit von casa toscana beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von
Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag genannten Eigentümern. |
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Verfügbarkeit: Kommt
ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil
am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie sollten möglichst nicht später
als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren,
dass der Hausbesitzer Sie noch erwartet. Die Abreise sollte so erfolgen, daß
die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet werden können. Mitreisende
Personen: Bitte beachten Sie, dass die in der Beschreibung der
Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf,
auch nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl
– auch innerhalb der Begrenzung – erhöht, muss das vor der Anreise gemeldet
werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die
Zahl mitgebrachter Hunde. Mietobjekt: Bitte sehen Sie sich bei Ihrer
Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles in Ordnung
ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und Abweichungen
von der Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer
oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn Sie vor Ort
niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Reklamationen: Beanstandungen, die Sie nach Verlassen
des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können nicht
berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. |
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Für von Ihnen am Haus oder an der
Einrichtung verursachte Schäden haften Sie persönlich. Wir empfehlen
den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Bitte melden Sie
eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden
können. Bitte geben Sie Geschirr- oder Glasbruch bei Ihrer Abreise an, damit
die Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vervollständigt werden
kann. Witterungsbedingte
Störungen: Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen
(Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die
Gemeinde). Hierfür kann keine Mietminderung beansprucht werden. Vertragsrücktritt:
Treten Sie vom Vertrag
zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu
verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis. Bei Rücktritt bis 45 Tage vor
Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u. a. für die Unkosten
der Weitervermittlung). Danach werden im Auftrag des Hausbesitzers bis zum
30. Tag vor Reiseantritt 50%, später 80% der Restzahlung erhoben. Kann die
Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet
werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. |
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Ein Rücktritt
sollte möglichst sofort telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt werden. |
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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlussfrist in der Regel 14 Tage nach
der Buchung, bei Elvia auch kurzfristig möglich). Verjährungsfrist: Ansprüche gegen casa toscana – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung –
verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Ende des Mietzeitraumes. Hat der
Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung
gehemmt. Der Kunde kann die Agentur nur am deren Sitz
verklagen. |
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